Beratungsförderung für Unternehmensberatungen
Zahnärzte können je nach Bundesland unterschiedlichste Förderinstrumente in Anspruch nehmen und Zuschüsse zu Beratungskosten erhalten. Ziel der Förderungen ist es, dass Zahnarztpraxen externes Know-how in Anspruch nehmen und dadurch ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit steigern. Nachfolgend stellen wir Ihnen zwei Förderinstrumente kurz vor:
Bundesweite Beratungsförderung für Zahnärzte durch die BAFA
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Unternehmensberatungen mit Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds. Zahnärzte erhalten einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung, die beispielsweise für die Beratung zur Finanzkonzeption in Anspruch genommen wurde. Der Zuschuss beträgt in den alten Bundesländern und Berlin 50 % der Beratungskosten (maximal 1.500,- Euro Zuschuss von 3.000,- Euro Beratungskosten). In den neuen Bundesländern und im Regierungsbezirk Lüneburg beträgt der Zuschuss 75 % der Beratungskosten (maximal 1.500,- Euro Zuschuss von 2.000,- Euro Beratungskosten).
Beratungsförderung für Zahnarztpraxen in NRW über die Potenzialberatung
Die Potenzialberatung ist ein Förderinstrument des Landes Nordrhein-Westfalen mit Zuschüssen zu Beratungskosten, beispielsweise für Strategieberatungen. Mit Hilfe externer Beratungskompetenz werden die Potenziale der Zahnarztpraxis ermittelt und Veränderungsschritte zur nachhaltigen Verbesserung der betrieblichen Abläufe begleitet. Ziel der Potenzialberatung ist es, die Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit zu stärken. Gefördert werden 50 % der notwendigen Ausgaben bis maximal 15 Beratungstage, jedoch höchstens 500 Euro pro Beratungstag (die maximale Fördersumme beträgt 7.500,- Euro).
Unsere Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Thema Beratungsförderung für die Zahnarztpraxis ist Maike Klapdor (Tel. 0251 – 70 35 96 0).









